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Dienstleistung

Gewerberegisterauskunft

Es gibt zwei Arten der Auskunftserteilung aus dem Gewerberegister.

Im Rahmen der einfachen Gewerberegisterauskunft handelt es sich um folgende Angaben des benannten Gewerbebetriebes:
  • Name
  • betriebliche Anschrift
  • angezeigte Tätigkeit
Im Rahmen der erweiterten Gewerberegisterauskunft handelt es sich neben Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeiten um die komplett gespeicherten Daten.
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Mitarbeiter
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Team
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Voraussetzungen


Vorraussetzungen für die Erteilung einer erweiterten Gewerberegisterauskunft:

  • Geltendmachung von Rechtsansprüchen
  • Angaben in Bezug auf Leistungen, die der Gewerbebetreibende erbracht hat
  • Kreditvergaben an den Gewerbebetreibenden
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Verfahrensablauf
Die Erteilung einer einfachen oder erweiterten Gewerberegisterauskunft, unter Angabe aller bekannten Angaben, wird in der Regel schriftlich bei der Meldebehörde beantragt.

Für eine erweiterte Gewerberegisterauskunft muss grundsätzlich ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden.

Über einen Betrieb kann bei der Gewerbebehörde, in deren Bereich der benannte Betrieb der eigenen Kenntnis nach seinen Sitz hat, eine einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragt werden. Sollten aufgrund der Angaben (zum Beispiel Betriebsnamen) mehrere Betriebe die Suchkriterien erfüllen, ist eine Auskunft nicht möglich. Die Gewerbebehörde wird den Auskunftsersuchenden darüber unterrichten beziehungsweise nach weiteren Kriterien nachfragen.
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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis des rechtlichen Interesses, zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen (für die erweiterte Gewerberegisterauskunft)
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Kosten/Leistung
Für die Erteilung einer einfachen oder erweiterten Gewerberegisterauskunft fällt eine Gebühr in Höhe von 12,50 Euro an.

Die Gebühren sind auch dann zu tragen, wenn
  • der benannte Betrieb im Stadtgebiet Neusäß nicht gemeldet ist
  • der benannte Betrieb in den jeweiligen Datenbeständen aufgrund fehlender oder ungenauer Angaben nicht ausreichend identifizierbar ist und deshalb nicht ermittelt werden kann
  • die erteilte Auskunft bereits bekannt ist
Bei einer schriftlich beantragten Gewerberegisterauskunft ist die Verwaltungsgebühr im Voraus zu bezahlen, beispielsweise in Form einer Vorabüberweisung auf das Konto der Stadt Neusäß bei der Kreissparkasse Augsburg IBAN DE 71 7205 0101 0000 2922 35 BIC BYLADEM1AUG. Beleg bitte der Anfrage beilegen.
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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