Gewerberegisterauskunft
Es gibt zwei Arten der Auskunftserteilung aus dem Gewerberegister.
Im Rahmen der einfachen Gewerberegisterauskunft handelt es sich um folgende Angaben des benannten Gewerbebetriebes:
Im Rahmen der einfachen Gewerberegisterauskunft handelt es sich um folgende Angaben des benannten Gewerbebetriebes:
- Name
- betriebliche Anschrift
- angezeigte Tätigkeit
Vorraussetzungen für die Erteilung einer erweiterten Gewerberegisterauskunft:
- Geltendmachung von Rechtsansprüchen
- Angaben in Bezug auf Leistungen, die der Gewerbebetreibende erbracht hat
- Kreditvergaben an den Gewerbebetreibenden
Die Erteilung einer einfachen oder erweiterten Gewerberegisterauskunft, unter Angabe aller bekannten Angaben, wird in der Regel schriftlich bei der Meldebehörde beantragt.
Für eine erweiterte Gewerberegisterauskunft muss grundsätzlich ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden.
Über einen Betrieb kann bei der Gewerbebehörde, in deren Bereich der benannte Betrieb der eigenen Kenntnis nach seinen Sitz hat, eine einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragt werden. Sollten aufgrund der Angaben (zum Beispiel Betriebsnamen) mehrere Betriebe die Suchkriterien erfüllen, ist eine Auskunft nicht möglich. Die Gewerbebehörde wird den Auskunftsersuchenden darüber unterrichten beziehungsweise nach weiteren Kriterien nachfragen.
Für eine erweiterte Gewerberegisterauskunft muss grundsätzlich ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden.
Über einen Betrieb kann bei der Gewerbebehörde, in deren Bereich der benannte Betrieb der eigenen Kenntnis nach seinen Sitz hat, eine einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragt werden. Sollten aufgrund der Angaben (zum Beispiel Betriebsnamen) mehrere Betriebe die Suchkriterien erfüllen, ist eine Auskunft nicht möglich. Die Gewerbebehörde wird den Auskunftsersuchenden darüber unterrichten beziehungsweise nach weiteren Kriterien nachfragen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis des rechtlichen Interesses, zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen (für die erweiterte Gewerberegisterauskunft)
Für die Erteilung einer einfachen oder erweiterten Gewerberegisterauskunft fällt eine Gebühr in Höhe von 12,50 Euro an.
Die Gebühren sind auch dann zu tragen, wenn
Die Gebühren sind auch dann zu tragen, wenn
- der benannte Betrieb im Stadtgebiet Neusäß nicht gemeldet ist
- der benannte Betrieb in den jeweiligen Datenbeständen aufgrund fehlender oder ungenauer Angaben nicht ausreichend identifizierbar ist und deshalb nicht ermittelt werden kann
- die erteilte Auskunft bereits bekannt ist