Führungszeugnis
Es gibt verschieden Arten von einem Führungszeugnis:
- Einfaches Führungszeugnis (für private oder behördliche Zwecke)
- Erweitertes Führungszeugnis (für private oder behördliche Zwecke)
- Europäisches Führungszeugnis
Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden automatisch Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. - Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland
Das Führungszeugnis kann auch mit Überbeglaubigung oder Apostille versehen für das Ausland beantragt werden.
Ein Führungszeugnis der Belegart N wird direkt an den Antragssteller übermittelt.
Ein Führungszeugnis der Belegart O wird direkt an die Behörde übermittelt.
Beantragung persönlich in der Meldebehörde (Terminvereinbarung), über den Online Service der Stadt Neusäß oder online über das Bundesamt für Justiz.
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Bei einem behördlichen Führungszeugnis (Belegart O) benötigen wir Angaben über den Empfänger (Anschrift, Aktenzeichen, Verwendungszweck).
- Bei einem erweiterten Führungszeugnis benötigen wir immer einen entsprechenden schriftlichen Nachweis der anfordernden Stelle.
- Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigen wir ebenfalls einen entsprechenden schriftlichen Nachweis. Hier ist die Beantragung kostenfrei.
ca. 14 Tage
ca. 20 Tage (Europäisches Führungszeugnis)
13,00 Euro
17,00 Euro (Europäisches Führungszeugnis)