Fischereischein
Sie können bei uns einen Fischereischein auf Lebenszeit, für 5 Jahre oder einen Jugendfischereischein beantragen.
Die Beantragung kann nur persönlich in der Meldebehörde (Terminvereinbarung) erfolgen.
- Persönliches Erscheinen
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Lichtbild (kein digitales Lichtbild)
- Prüfungszeugnis über die staatliche Fischerprüfung (bei Jugendfischereischein nicht nötig)
- Einwilligung der Sorgeberechtigen bei Minderjährigen
Die Gebühren bei einer Neuausstellung betragen 35,00 Euro. Die Verlängerungsgebühr beträgt 5 Euro.
Zu den Gebühren ist noch eine Fischereiabgabe fällig. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der Laufzeit des Fischereischeins bzw. vom Lebensalter.