Navigation und Service

Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de
change language | english
change language | english
Ansicht Neusässer Rathaus
Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de

Dienstleistung

Fischereischein

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich führen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde.


Es gibt zwei Arten des Fischereischeines:

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

Personen, die das 10. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht über einen Sachkundenachweis verfügen, kann (mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten) ein Jugendfischereischein erteilt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins. Der Jugendfischereischein wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt.

Fischereischein auf Lebenszeit

Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und über einen Sachkundenachweis verfügen, kann ein Fischereischein auf Lebenszeit erteilt werden.

Urlaubern aus dem Ausland, die sich nicht länger als vier Wochen in Deutschland aufhalten, kann ohne Sachkundenachweis ein Jahresfischereischein ausgestellt werden.
^
Mitarbeiter
^
Formular & Online-Prozess
^
Voraussetzungen

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Fischereischein auf Lebenszeit

  • Sachkundenachweis
^
Verfahrensablauf

Der Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines muss bei der Meldebehörde der Stadt Neusäß gestellt werden. Der Fischereischein wird daraufhin von der Meldebehörde ausgestellt.

^
Erforderliche Unterlagen

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

Fischereischein auf Lebenszeit

^
Frist/Dauer
Ist der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt, die Fischereiabgabe aber nur für fünf Jahre entrichtet, wird die Fischereiabgabe nach Ablauf der fünf Jahre erneut fällig.
^
Kosten/Leistung
Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.

Fischereischeingebühr:

  • Jugendfischereischein: 5,00 Euro
  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 Euro
  • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 Euro

Fischereiabgabe

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein):
  • pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer: 2,50 Euro
  • für die gesamte gesetzliche Geltungsdauer: maximal 10,00 Euro
Fischereischein auf Lebenszeit:
  • für fünf Jahre bei Erwachsenen: 40,00 Euro
  • für fünf Jahre bei Jugendlichen: 20,00 Euro
  • auf Lebenszeit nach Lebensalter gestaffelt: maximal 300,00 Euro
^
Zugehörigkeit zu
Direkt nach oben