Führerschein
Wer ein Kraftfahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland führen will, braucht eine Erlaubnis. Der Führerschein dient als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen.
Die Dienstleistung "Führerschein" gliedert sich in folgende Bereiche:
- Ersterteilung der Fahrerlaubnis
- Begleitetes Fahren mit 17
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
- Ersatzführerschein
- Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung
- Namensänderung im Führerschein
- Umtausch des grau- oder rosafarbigen Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein
- Umschreibung von ausländischen Führerscheinen
- Ersterteilung und Verlängerung der Fahrgastbeförderung
Die jeweiligen Anträge sind in der Meldebehörde der Stadt Neusäß und im Landratsamt Augsburg erhältlich. Zudem stehen diese auf der Internetseite des Landratsamts Augsburg zum Herunterladen bereit.
Die Gebühr für die Überprüfung der angegebenen Daten in den jeweiligen Führerscheinanträgen beträgt bei der Meldebehörde der Stadt Neusäß 5,00 €.
Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Augsburg erhebt für die Bearbeitung und Ausstellung der jeweiligen Führerscheine eine weitere Gebühr, die dem Antragsteller per Post in Rechnung gestellt wird. Die Höhe der jeweiligen Gebühren können auf der Internetseite des Landratsamtes Augsburg eingesehen werden.
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Landratsamtes Augsburg zur Verfügung.