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Dienstleistung

Führerschein

Die jeweiligen Anträge sind in der Meldebehörde der Stadt Neusäß, im Landratsamt Augsburg (Tiefenbacherstraße 8, 86368 Gersthofen) sowie auf der Internetseite des Landratsamtes Augsburg erhältlich. Die Meldebehörde bestätigt die Meldedaten auf Ihrem Führerscheinantrag und leitet diesen auf Wunsch an die Fahrerlaubnisbehörde weiter.

Bei Fragen bzgl. Führerscheinanträgen oder zu internationalen Führerscheinen, wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt Augsburg.

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Zuständige Stelle
0821 / 3102-2766
E-Mail senden / anzeigen
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Erforderliche Unterlagen
  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass)
  • kompletter Führerscheinantrag (mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen im Original)
  • ein biometrisches Lichtbild (in ausgedruckter Form)
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Kosten/Leistung

Die Gebühr für die Überprüfung der angegebenen Daten in den jeweiligen Führerscheinanträgen beträgt bei der Meldebehörde der Stadt Neusäß 5,00 Euro.

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Augsburg erhebt für die Bearbeitung und Ausstellung der jeweiligen Führerscheine eine weitere Gebühr.

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Zugehörigkeit zu
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