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Dienstleistung

Sozialtarif der Deutschen Telekom

Bei den Sozialtarifen handelt es sich um eine freiwillige soziale Vergünstigung der Deutschen Telekom. Diese können beantragt werden, wenn eine Befreiung von der Rundfunkgebühr gewährt wurde.

Die Vergünstigung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Der Sozialtarif kann bewilligt werden, wenn der Telefonanschluss bei der Deutschen Telekom besteht und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist

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Verfahrensablauf
Der Sozialtarif wird nur auf Antrag gewährt. Dieser kann, unter Vorlage eines Nachweises über die Erfüllung einer Voraussetzung, bei der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß gestellt werden. Diese beglaubigt den Nachweis und leitet den Antrag auf einen Sozialtarif an die Deutsche Telekom zur Entscheidung weiter.

Zusätzlich steht der Antrag auf einen Sozialtarif auf der Internetseite der Deutschen Telekom zum Herunterladen bereit.
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Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der Grundlage der Ermäßigung, die unter "Voraussetzungen" erläutert wird. Je nach zugehöriger Personengruppe sind folgende Nachweise dem Antrag beizulegen:

  • Bescheid über die Rundfunkgebührenbefreiung
  • Bewilligungsbescheid über Ausbildungsförderung nach dem BAföG
  • Schwerbehindertenausweis
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Kosten/Leistung

Für die Beantragung eines Sozialtarifes der Deutschen Telekom werden keine Kosten erhoben.

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Weitere Hinweise
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Deutschen Telekom zur Verfügung.
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Zugehörigkeit zu
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