Sozialtarif der Deutschen Telekom
Bei den Sozialtarifen handelt es sich um eine freiwillige soziale Vergünstigung der Deutschen Telekom. Diese können beantragt werden, wenn eine Befreiung von der Rundfunkgebühr gewährt wurde.
Die Vergünstigung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
Der Sozialtarif kann bewilligt werden, wenn der Telefonanschluss bei der Deutschen Telekom besteht und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist
- Rundfunkgebührenbefreiung
- Bezug von Ausbildungsförderung nach dem BAföG (insbesondere wenn der Bezieher noch bei den Eltern lebt)
- Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent)
Der Sozialtarif wird nur auf Antrag gewährt. Dieser kann, unter Vorlage eines Nachweises über die Erfüllung einer Voraussetzung, bei der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß gestellt werden. Diese beglaubigt den Nachweis und leitet den Antrag auf einen Sozialtarif an die Deutsche Telekom zur Entscheidung weiter.
Zusätzlich steht der Antrag auf einen Sozialtarif auf der Internetseite der Deutschen Telekom zum Herunterladen bereit.
Zusätzlich steht der Antrag auf einen Sozialtarif auf der Internetseite der Deutschen Telekom zum Herunterladen bereit.
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der Grundlage der Ermäßigung, die unter "Voraussetzungen" erläutert wird. Je nach zugehöriger Personengruppe sind folgende Nachweise dem Antrag beizulegen:
- Bescheid über die Rundfunkgebührenbefreiung
- Bewilligungsbescheid über Ausbildungsförderung nach dem BAföG
- Schwerbehindertenausweis
Für die Beantragung eines Sozialtarifes der Deutschen Telekom werden keine Kosten erhoben.
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Deutschen Telekom zur Verfügung.