Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
Wenn auf einer öffentlichen Straße eine Veranstaltung durchgeführt werden soll, wird dafür eine spezielle Erlaubnis benötigt.
Beispiele für solche Veranstaltungen sind insbesondere:
- Straßenfeste
- Festumzüge
- Festveranstaltungen auf Straßen
- Wallfahrten
- Prozessionen
Tipp: Die Durchführung einer größeren Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum bedarf sorgfältiger Planung und Durchführung. Es wird daher empfohlen, die Details – welche je nach Veranstaltungstyp stark differieren können – mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.
Die Erlaubnis kann unter anderem dann erteilt werden, wenn
- die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen sich mit dem "allgemeinen Verkehr" noch vereinbaren lässt, die Strecken geeignet sind und ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden,
- die Veranstaltung von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt wird,
- ausreichender Versicherungsschutz besteht,
- andere betroffene Behörden keine Bedenken haben.
Der Antrag auf Erlaubnis der Veranstaltung muss frühzeitig gestellt werden, da vor Erlass der Erlaubnis eventuell erst die zuständige Polizeidienststelle, die Polizeiinspektion Gersthofen, und eventuell noch weitere Stellen gehört werden müssen. Der Veranstalter erhält nur die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung. Etwaige Beschilderung ist durch den Veranstalter selbst zu beschaffen und aufzustellen.
Bei einer Veranstaltung von überörtlicher Bedeutung wird die verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Strecke von der Stadt Neusäß im Benehmen mit dem Veranstalter vollzogen.
Hinweis: Die örtliche Straßenverkehrsbehörde der Stadt Neusäß ist nur für die Genehmigung von Veranstaltungen auf Gemeindestraßen zuständig. Sofern eine Veranstaltung auf einer höherrangigeren Straße (zum Beispiel Kreisstraße oder Staatsstraße) durchgeführt, oder über eine solche Straße geführt wird, ist die übergeordnete Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Augsburg für die Genehmigung der Veranstaltung zuständig.
- Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung
- Streckenplan
- Terminplan
- Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz
Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung sollte mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung gestellt werden.
Die Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Grund ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten bemisst sich nach Art und Umfang der Veranstaltung. Außerdem hat der Veranstalter der Stadt Neusäß alle Kosten zu ersetzen, die dieser durch die Veranstaltung entstehen.
Die Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen stellt in der Regel auch eine Sondernutzung dar. Bei der Erteilung einer Erlaubnis für die Veranstaltung ist das Recht auf Sondernutzung jedoch inbegriffen und muss deshalb nicht separat beantragt werden.