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Ansicht Neusässer Rathaus
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Dienstleistung

Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Die Stadt Neusäß bietet seit Juli 2008 einen zusätzlichen Service für Bauherren an. Wer ein baugenehmigungspflichtiges Bauvorhaben plant, benötigt in der Regel einen sogenannten „Katasterauszug zur Bauvorlage“. Bislang musste sich der Bauwerber in jedem Fall selbst an das Vermessungsamt Augsburg wenden, um diesen Katasterauszug zu bekommen.

Dank einer Vereinbarung, die die Stadt Neusäß mit dem Vermessungsamt Augsburg abgeschlossen hat, ist es nun allerdings möglich, den Auszug auch bei der Gemeinde zu erhalten. Die Bauverwaltung kann den Lageplan und die Eigentümerangaben tagesaktuell per Internet abrufen und dem Bauherrn direkt mitgeben.

Bauwerber können sich also künftig sowohl an das Vermessungsamt, als auch an die Gemeinde wenden, wenn sie einen entsprechenden Auszug benötigen.

Gemäß dem Motto „die Daten sollen laufen – und nicht der Bürger“ stellt dieser Dienst einen wichtigen Beitrag auf dem Weg der Stadt Neusäß noch bürgerfreundlicher zu werden, dar.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Der Antrag auf Auszug aus dem Liegenschaftskataster kann formlos (auch mündlich) gestellt werden. Wir bitten allerdings zu beachten, dass die Beantragung nur persönlich erfolgen kann.

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Kosten/Leistung

Die Gebühr für den amtlichen Lageplan beträgt 36,00 Euro.

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Sonstiges

Aus organisatorischen Gründen muss die Gebühr bar oder per EC-Karte in der Stadtkasse eingezahlt werden.

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Zugehörigkeit zu
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