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Dienstleistung

Spätaussiedleraufnahmeverfahren

Die Aufnahme der Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges und seinen Nebenwirkungen betroffen sind, ist im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt.

Aussiedler beziehungsweise Spätaussiedler müssen vor der  Ausreise nach Deutschland noch vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt durchführen. Das Bundesverwaltungsamt prüft im Rahmen  dieses Aufnahmeverfahrens, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind und erteilt dann einen Aufnahmebescheid. Erst dieser berechtigt zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.

Auch nichtdeutsche Ehegatten und Abkömmlinge des Spätaussiedlers, die nicht selbst die Spätaussiedlereigenschaft besitzen, können in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogen werden, sofern diese die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetz erfüllen.

Nach dem Eintreffen im Bundesgebiet werden die Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen in der Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes registriert und auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Gleichzeitig wird im Rahmen des Registrierungsverfahrens das Bescheinigungsverfahren eingeleitet, für das auch das Bundesverwaltungamt zuständig ist



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