Einbürgerung
Durch die Einbürgerung wird man gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
Diese können dann in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen und können sich auch selbst für ein Parlament kandidieren und damit das eigene Interesse aktiv vertreten.
Daraufhin können diese in Deutschland einen Beruf frei wählen und gehören dann auch zur Europäischen Union, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb unseres Kontinents ohne Visum in viele Länder reisen.
Es gibt verschiedene Arten der Einbürgerung mit jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen, wodurch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben werden kann.
Einbürgerungsanträge erhalten Sie beim Landratsamt Augsburg –Staatsangehörigkeitsbehörde oder auf der Internetseite des Landkreises Augsburg.
Der Antrag soll persönlich mit den erforderlichen Unterlagen / Dokumenten beim Landratsamt - Staatsangehörigkeitsbehörde abgegeben werden. .