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Dienstleistung

Jagdschein

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines auf seinen Namen ausgestellten Jagdscheines sein und diesen bei der Jagdausübung mit sich führen. Ändert sich durch Umzug die Anschrift beziehungsweise durch Heirat oder Scheidung der Familienname muss dies im Jagdschein geändert werden.

Der Jagdschein wir als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt. Für Perosnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht das 18. Lebensjahr wird ein Jugendjagdschein für ein Jahr ausgestellt.

Um den Jagdschein zu erhalten muss als Nachweis, dass man für die Ausübung der Jagd die erforderliche Sachkunde beherrscht, die Bestätigung der bestandenen Jägerprüfung vorlegt.

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Zuständige Stelle
0821 / 3102-2209
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