Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Das Gewerbezentralregister enthält Daten über Gewerbetreibende und Firmen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Ähnlich dem Führungszeugnis werden darin Rechtsverstöße aufgelistet, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit begangen wurden. Jede Person/Firma erhält auf Antrag Auskunft über die sie betreffenden Eintragungen. Über Fremdpersonen kann keine Auskunft erlangt werden.
Beantragung persönlich in der Meldebehörde (Terminvereinbarung), über den Online Service der Stadt Neusäß oder online über das Bundesamt für Justiz.
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei einem behördlichen Gewerbezentralregisterauskunft benötigen wir Angaben über den Empfänger (Anschrift, Aktenzeichen, Verwendungszweck).
ca. 14 Tage
13,00 Euro