Nr. 123 | Erstfassung | Südlich der Mozartstraße

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Planungsgebiet durch Festsetzungen zu Art, Maß und Grenzen der baulichen Nutzung.

Der Erhalt des villenartigen Charakters des Planungsgebiets und die Steuerung einer maßvollen, gegebenenfalls zonierten Nachverdichtung sind besondere Planungsschwerpunkte.

Der Bebauungsplan trat am 01.04.2015 in Kraft.
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