Nr. 117 A | in Aufstellung | Alter Güterbahnhof
Die Deutsche Bahn plant, die Flächen entlang der Bahnlinie von der Westheimer Straße bis zur Piechlerstraße zu veräußern. Zur Festsetzung der Nutzung auf diesen Flächen entschloss sich der Stadtrat Neusäß daher 27.10.2009 einen Bebauungsplan aufzustellen. Mit Beschluss des Stadtrates Neusäß vom 26.06.2018 wurde der Bebauungsplanumgriff in zwei selbständige Plangebiete aufgeteilt. Die Ziele der Bauleitplanung wurden konkretisiert. Der nördliche Bereich umfasst die ehemaligen Bahnflächen und die Lagerhalle. Das Areal des sich hieran anschließenden Gewerbebetriebes wird künftig nicht mehr überplant.
Der nördliche Teil erhält die Nr. 117 A und die Gebietsbezeichnung „Alter Güterbahnhof“.
Zur Zeit befindet sich die Stadt Neusäß in Gesprächen mit der Bahn über die künftige Nutzung des Areals. Sobald konkrete Pläne vorliegen, werden diese hier veröffentlicht.
Der nördliche Teil erhält die Nr. 117 A und die Gebietsbezeichnung „Alter Güterbahnhof“.
Zur Zeit befindet sich die Stadt Neusäß in Gesprächen mit der Bahn über die künftige Nutzung des Areals. Sobald konkrete Pläne vorliegen, werden diese hier veröffentlicht.