Nr. 152 | in Aufstellung | Winterstraße

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Planungsgebiet durch Festsetzungen zu Art, Maß und Grenzen der baulichen Nutzung. Das Gebiet soll vorrangig dem Wohnen dienen. Durch den Bebauungsplan soll darüber hinaus die Nachverdichtung quartiersangemessen in verträglicher Weise festgelegt und gesteuert werden.

Für einen Teil des Gebietes wurde eine Veränderungssperre erlassen, die noch bis zum 01.09.2025 Gültigkeit besitzt.

Sobald erste Entwürfe vorliegen, können diese unten stehend eingesehen werden.

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