Nr. 144 | in Aufstellung | Östlich der Frühlingstraße

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Planungsgebiet durch Festsetzungen zu Art, Maß und Grenzen der baulichen Nutzung. Das Gebiet soll dem Wohnen dienen. Die Bebauung und Nachverdichtung soll unter Fortschreibung der bestehenden Bebauung und Nutzungsdichte unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Erschließungsanlagen adäquat gesteuert werden. Darüber hinaus soll durch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sichergestellt werden, dass Neu- und Ersatzbauten entstehen, die sich in einem verträglichen Maß zur bestehenden Bebauung befinden. Den Belangen des Lärm- und Erschütterungsschutzes im Hinblick auf die naheliegende Bahntrasse ist in geeigneter Weise Rechnung zu tragen. Bei der Festlegung der Durchgrünung des Baugebietes soll das Bestandsgrün geprüft und auf die Nähe des Friedhofsareals Rücksicht genommen werden. Die im Flächennutzungsplan vorgesehene Ortsrandeingrünung ist adäquat umzusetzen.

Sobald die ersten Planungen vorliegen, können diese untenstehend eingesehen werden.