Nr. 117 B | in Aufstellung | P+R-Parkplatz
Die Deutsche Bahn plant, die Flächen entlang der Bahnlinie von der Westheimer Straße bis zur Piechlerstraße zu veräußern. Zur Festsetzung der Nutzung auf diesen Flächen entschloss sich der Stadtrat Neusäß daher 27.10.2009 einen Bebauungsplan aufzustellen. Mit Beschluss des Stadtrates Neusäß vom 26.06.2018 wurde der Bebauungsplanumgriff in zwei selbständige Plangebiete aufgeteilt. Die Ziele der Bauleitplanung wurden konkretisiert. Der südliche Bereich umfasst demnach die Flächen die für die Realisierung des geplanten P+R-Parkplatzes einer Bauleitplanung bedürfen.
Der südliche Teil erhält die Nr. 117 B und die Gebietsbezeichnung „P+R-Parkplatz“.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für einen P+R-Parkplatz.
Der südliche Teil erhält die Nr. 117 B und die Gebietsbezeichnung „P+R-Parkplatz“.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für einen P+R-Parkplatz.