Nr. 134 | Erstfassung | Östlich der Hindenburgstraße
Ziel des Bebauungsplanes ist ausschließlich die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Planungsgebiet durch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Gestalterische Festsetzungen waren, soweit vertretbar, auf der Grundlage des Gestaltungshandbuches für die „Neue Mitte Westheim“ zu integrieren. Grünordnerische Festsetzungen wurden, soweit erforderlich, getroffen.
Der Bebauungsplan trat am 03.08.2024 in Kraft.