Nr. 134 | in Aufstellung | Östlich der Hindenburgstraße

Ziel des Bebauungsplanes ist ausschließlich die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Planungsgebiet durch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Gestalterische Festsetzungen sind, soweit vertretbar, auf der Grundlage des Gestaltungshandbuches für die „Neue Mitte Westheim“ zu integrieren. Grünordnerische Festsetzungen sollen, soweit erforderlich, getroffen werden.

Das Gebiet ist mit einer Veränderungssperre gesichert, die noch bis zum 02.11.2024 Gültigkeit besitzt.

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