Nr. 073 | 1. Änderung | Sondergebiet Thaler
Durch den Bebauungsplan werden die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Betonmischanlage geschaffen. Dies umfasst vor allem die Ausweisung einer überbaubaren Fläche und die erforderlichen Festlegungen für das Vorhaben.
Die 1. Änderung trat am 02.02.2017 in Kraft.
Die 1. Änderung trat am 02.02.2017 in Kraft.