Nr. 114 | Erstfassung | Südlich der Bozener Straße
Für die Bebauung des rückwärtigen Bereiches an der Täfertinger Straße wurden verschiedene Bauanträge eingereicht. Da der rückwärtige Bereich jedoch vorrangig von Bebauung freigehalten werden sollte, beschloss der Stadtrat Neusäß am 31.07.2008 die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Täfertinger Straße und der Bozener Straße.
Der Bebauungsplan ist seit 07.03.2012 rechtskräftig.
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Täfertinger Straße und der Bozener Straße.
Der Bebauungsplan ist seit 07.03.2012 rechtskräftig.