Nr. 116 | 2. Änderung in Aufstellung | Gewerbegebiet nördlich der Entlastungsstraße Neusäß
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Integrierung der geplanten Kreisverkehrsanlage zur südlichen Anbindung des Gewerbegebietes an die Entlastungsstraße und die Modifizierung des Baurechts im Bereich GE 1.
Sobald erste Planungen vorliegen, können diese untenstehend eingesehen werden.