Nr. 137 | in Aufstellung | Gewerbegebiet östlich des Autobahnanschlusses

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Planungsgebiet durch Festsetzungen zu Art, Maß und Grenzen der baulichen Nutzung. Das Areal soll als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO entwickelt werden. Die Vorgaben der Höheren Landesplanung sind bei der Planaufstellung ein besonderer Planungsschwerpunkt.

Sobald erste Entwürfe vorliegen, können diese untenstehend eingesehen werden.