Ortsabrundungssatzung | Südlich der Kreppenstraße
Die Ortsabrundungssatzung umfasst die beiden Mehrfamilienhäuser an der Kreppenstraße, sowie die nördlich davon gelegenen Reihenhäuser.
Die Ortsabrundungssatzung trat am 02.04.1998 in Kraft.
Die Ortsabrundungssatzung trat am 02.04.1998 in Kraft.