Nr. 097 | 2. Änderung | Steppach Mitte
Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde die Errichtung von Einfamilienhäusern an der Verlängerung der Wahlfeldstraße zugelassen.
Die 2. Änderung ist seit 04.02.2009 rechtskräftig.
Die 2. Änderung ist seit 04.02.2009 rechtskräftig.