Nr. 143 | Erstfassung | Westlich der Flurstraße (Nord)

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Planungsgebiet durch Festsetzungen zu Art, Maß und Grenzen der baulichen Nutzung. Das Gebiet soll vorrangig dem Wohnen dienen. Die Nachverdichtung soll unter Fortschreibung der bestehenden Bebauung und Nutzungsdichte unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Erschließungsanlagen adäquat gesteuert werden. Darüber hinaus soll durch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sichergestellt werden, dass Neu- und Ersatzbauten entstehen, die sich in einem verträglichen Maß zur bestehenden Bebauung befinden.

Der Bebauungsplan ist seit 04.05.2022 rechtskräftig.

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