Ortsabrundungssatzung | Westlich der Günzstraße
Die Ortsabrundungssatzung umfasst die 8 Grundstücke westlich der Günzstraße an der Grenze zum Außenbereich.
Die Ortsabrundungssatzung ist seit 07.09.1989 rechtskräftig.
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Die Ortsabrundungssatzung umfasst die 8 Grundstücke westlich der Günzstraße an der Grenze zum Außenbereich.
Die Ortsabrundungssatzung ist seit 07.09.1989 rechtskräftig.