Nr. 058 | 1. Änderung | Grundweg
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes sieht abweichende Baugrenzen für die Grundstücke vor.
Die 1. Änderung ist seit 19.04.1978 rechtskräftig.
Die 1. Änderung ist seit 19.04.1978 rechtskräftig.
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