Ortsabrundungssatzung | Westlich des Haldenweges
Ziel der Ortsabrundungssatzung ist, die Regelung der Bebauung auf einem größeren unbebauten Grundstück unterhalb des Haldenweges.
Die Satzung trat am 05.02.2014 in Kraft.
Die Satzung trat am 05.02.2014 in Kraft.