Nr. 145 | in Aufstellung | Nördlich des Grundweges

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Planungsgebiet durch Festsetzungen zu Art, Maß und Grenzen der baulichen Nutzung. Das Gebiet soll dem Wohnen dienen. Die Bebauung und Nachverdichtung soll unter Fortschreibung der bestehenden Bebauung und Nutzungsdichte unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Erschließungsanlagen adäquat gesteuert werden. Darüber hinaus soll durch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sichergestellt werden, dass Neubauten entstehen, die sich in einem verträglichen Maß zur bestehenden Bebauung befinden. Den Belangen der künftigen Nutzung und Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist in geeigneter Weise Rechnung zu tragen. Die im Flächennutzungsplan vorgesehene Ortsrandeingrünung ist adäquat umzusetzen.

Sobald die ersten Planungen vorliegen, können diese untenstehend eingesehen werden.