Außenbereichssatzung | Westlich der Steppacher Straße
Die durch die Außenbereichssatzung überplanten Grundstücke liegen an einem landwirtschaftlichen Weg, der die Ortsteile Alt-Neusäß und Steppach verbindet.
Die Außenbereichssatzung ist seit 03.09.1992 rechtskräftig.
Die Außenbereichssatzung ist seit 03.09.1992 rechtskräftig.