Nr. 149 | in Aufstellung | Östlich der Oskar-von-Miller-Straße

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Planungsgebiet durch Festsetzungen zu Art, Maß und Grenzen der baulichen Nutzung. Das Gebiet soll vorrangig nicht störenden gewerblichen Nutzungen im Hinblick auf den Gesundheitsstandort Neusäß dienen. Urbanes Wohnen kann in verträglichem Umfang Berücksichtigung finden. Die Schaffung einer Radwegtrasse nach Osten soll bei der Planung ebenso Berücksichtigung finden, wie die Verlängerung der Gustav-Mahler-Straße nach Osten zur Oskar-von-Miller-Straße. Durch den Bebauungsplan soll darüber hinaus eine geordnete und verträgliche Weiterentwicklung gewährleistet und die Nachverdichtung quartiersverträglich in angemessener Weise festgelegt und gesteuert werden.

Sobald erste Entwürfe vorliegen, können diese unten stehend eingesehen werden.