Nr. 147 | in Aufstellung | Tulpenstraße

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Planungsgebiet durch Festsetzungen zu Art, Maß und Grenzen der baulichen Nutzung. Das Gebiet soll vorrangig dem Wohnen dienen. Durch den Bebauungsplan soll darüber hinaus die Nachverdichtung behutsam und quartiersverträglich in angemessener Weise festgelegt und gesteuert werden.

Das Gebiet ist mit einer Veränderungssperre gesichert, die noch bis zum 05.04.2025 Gültigkeit besitzt.

Sobald erste Entwürfe vorliegen, können diese unten stehend eingesehen werden.