Nr. 136 | 1. Änderung | Fliederstraße
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Modifizierung der entlang der Fliederstraße festgesetzten Baulinie dahingehend, dass der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche von 4 auf 5 m erweitert wird.
Die 1. Änderung wurde am 01.12.2021 rechtskräftig.