Nr. 136 | Erstfassung | Fliederstraße

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Planungsgebiet durch Festsetzungen zu Art, Maß und Grenzen der baulichen Nutzung. Das Gebiet soll vorrangig dem Wohnen dienen. Durch den Bebauungsplan soll darüber hinaus die Nachverdichtung quartiersangemessen in verträglicher Weise festgelegt und gesteuert werden. Neben den Wohngebäuden sollen angemessene Frei- und Gartenbereiche geschaffen werden.

Der Bebauungsplan trat am 07.01.2021 in Kraft.
^
Download