Nr. 065 | 3. Änderung | Gewerbegebiet Vogelsang
Da der bestehende Wendehammer nicht mehr ausreichend aufnahmefähig war, wurde durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes ein zusätzlicher Stich zu diesem Wendehammer ausgewiesen.
Die 3. Änderung ist seit 07.11.2007 rechtskräftig.
Die 3. Änderung ist seit 07.11.2007 rechtskräftig.