Nr. 107 | Erstfassung | Südliche Hauptstraße (Mitte) - Teilbereich A

Für die Ortsmitte im Bereich von Alt-Neusäß wurde ein Ideenwettbewerb zur Stadtmitteentwicklung durchgeführt. Nach Abschluss des Ideenwettbewerbs beschloss der Stadtrat am 27.07.2006 die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Das Plangebiet umfasste zunächst das Gebiet westlich der Hauptstraße von der OMV-Tankstelle bis zur Einmündung Parkstraße in die Hauptstraße. Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.01.2015 wurde das Gebiet des Bebauungsplanes auf das Schuster-Areal erweitert, darüber hinaus erfolgte mit Beschlüssen des Stadtrates vom 29.11.2016 und 04.05.2017 eine Erweiterung auf die Fliederstraße, um dort einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.

Mit Beschluss des Stadtrates Neusäß vom 27.07.2017 wurde der Bebauungsplanentwurf in zwei selbständige Plangebiete aufgeteilt. Die Bebauungspläne erhalten den Zusatz „A“ für den nördlichen Teil und „B“ für den südlichen Teil.

Der Bebauungsplan für den Teilbereich A ist seit 02.11.2017 rechtskräftig.
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