Vereinsförderung
In der Regel werden die in Neusäß ansässigen Vereine und Organisationen gefördert. Sportvereine und -verbände erhalten Zuschüsse für den außerschulischen Sport und die Jugendarbeit. Zudem werden Investitionsmaßnahmen und Mieten für städtische Räumlichkeiten bezuschusst. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch.
Die Förderung muss jährlich schriftlich beantragt werden.
Zuschüsse für die Sport- und Jugendförderung müssen jährlich neu, unter Verwendung des „Fragebogens für örtliche Vereine und Organisationen", beantragt werden. Investitionszuschüsse werden auf Einzelantrag in den Haushaltsberatungen behandelt.
Bei Beantragung von Investitionszuschüssen sind mit dem Antrag entsprechende Kostenberechnungen, Kostenvoranschläge und Planskizzen einzureichen.
Anträge für die Sport- und Sportjugendförderung sind jährlich bis zum 31. März einzureichen. Anträge für Investitionsmaßnahmen müssen jeweils bis zum 30. September vorliegen.
Es entstehen keine Kosten.