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Dienstleistung

Vereinsförderung

In der Regel werden die in Neusäß ansässigen Vereine und Organisationen gefördert. Sportvereine und -verbände erhalten Zuschüsse für den außerschulischen Sport und die Jugendarbeit. Zudem werden Investitionsmaßnahmen und Mieten für städtische Räumlichkeiten bezuschusst. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Die Förderung muss jährlich schriftlich beantragt werden.

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Verfahrensablauf

Zuschüsse für die Sport- und Jugendförderung müssen jährlich neu, unter Verwendung des „Fragebogens für örtliche Vereine und Organisationen", beantragt werden. Investitionszuschüsse werden auf Einzelantrag in den Haushaltsberatungen behandelt.

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Erforderliche Unterlagen

Bei Beantragung von Investitionszuschüssen sind mit dem Antrag entsprechende Kostenberechnungen, Kostenvoranschläge und Planskizzen einzureichen.

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Frist/Dauer

Anträge für die Sport- und Sportjugendförderung sind jährlich bis zum 31. März einzureichen. Anträge für Investitionsmaßnahmen müssen jeweils bis zum 30. September vorliegen.

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Kosten/Leistung

Es entstehen keine Kosten.

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Zugehörigkeit zu
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