Anzeige einer Veranstaltung mit mehr als 200 Personen
Soll eine Veranstaltung für einen Personenkreis von mehr als 200 Personen in Räumen abgehalten, die nicht als Versammlungsstätte genehmigt sind oder nicht den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung entsprechen, ist dies dem Landratsamt Augsburg, Bauleitplanung und Bauordnung, unter Angabe von Art, Ort, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung sowie der maximalen Teilnehmerzahl mindestens zwei Wochen im Voraus anzuzeigen.
Weitere Informationen sowie der Vordruck "Anzeige einer Veranstaltung mit mehr als 200 Personen nach § 47 VStättV" stehen auf der Internetseite des Landratsamts Augsburg zur Verfügung.
Weitere Informationen sowie der Vordruck "Anzeige einer Veranstaltung mit mehr als 200 Personen nach § 47 VStättV" stehen auf der Internetseite des Landratsamts Augsburg zur Verfügung.