Navigation und Service

Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de
change language | english
change language | english
Ansicht Neusässer Rathaus
Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de

Dienstleistung

Offene Kamine und Grillen im Freien

Das Landratsamt Augsburg als zuständige Behörde weist auf folgenden Sachverhalt hin:

Grundsätzlich ist es erlaubt im Freien offene Kamine auf zu stellen und zu betreiben und es darf im Freien gegrillt werden.

Zur Vermeidung von nachbarschaftlichen Konflikten sollte jeder ein gewisses Maß an Toleranz zeigen und Rücksicht nehmen. Aus diesem Grund sollte nur gelegentlich gegrillt werden. Allerdings dürfen offene Kamine nur gelegentlich angeheizt werden und es darf nur naturbelassenes stückiges Holz oder Preßlinge in Form von Holzbriketts verwendet werden. Der Einsatz unzulässiger Brennstoffe kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Vor einem geplanten Grillabend sollten die Nachbarn rechtzeitig informiert werden und der Grill sollte unter Berücksichtigung der Windverhältnisse in größtmöglichem Abstand von den Nachbarn aufgestellt werden, so dass in die Schlafräume der Nachbarn kein Qualm zieht.

Die Nachtzeit (von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) sollte beachtet werden. In akuten Fällen kann die Polizei alarmiert werden. Bei öffentlichem Interesse (größerer betroffener Personenkreis) kann unzulässiger Lärm als Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG geahndet werden, Grillbelästigungen können nach BImSchG als OWiG verfolgt werden.
^
Zuständige Stelle
0821 / 3102-2209
E-Mail senden / anzeigen
^
Rechtsgrundlage
Direkt nach oben