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Dienstleistung

Hilfe zur Pflege - Hilfe in Heimen

Hilfe zur Pflege – Hilfe in Heimen ist eine Art der Sozialhilfe für die vollstationäre Unterbringung von Menschen in Alten- und Pflegeheimen, die ihren Wohnsitz in Schwaben haben. Zur Gewährung von Hilfe zur Pflege – Hilfe in Heimen ist grundsätzlich das Vorliegen eines Pflegegrades notwendig. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen (MDK). Soweit Pflegebedürftigkeit nicht vorliegt, eine Heimunterbringung aber aus anderen Gründen erforderlich ist, können auch Heimkosten im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt in einem Altenheim übernommen werden.

Die Hilfe zur Pflege - Hilfe in Heimen ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung, das bedeutet, es können nur Kosten übernommen werden, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind.

Hilfe zur Pflege wird Personen gewährt, denen es gemeinsam mit dem zusammen wohnenden Partner sowie im Haushalt lebenden minderjährigen Kindern als sogenannte Bedarfsgemeinschaft nicht möglich ist, die Mittel für die Unterbringung in einem Heim aus eigenem Einkommen und Vermögen aufzubringen.

Die Leistungen zur Hilfe zur Pflege – Hilfe in Heimen umfassen:

  • Heimkosten
  • monatlichen Barbetrag (Taschengeld)
  • Bekleidungsbeihilfe
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht, wenn der Antragsteller

  • pflegebedürftig ist
  • aus gesundheitlichen Gründen in einem Heim untergebracht werden muss
  • die Kosten nicht aus eigenen Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, aufbringen kann
  • seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat
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Verfahrensablauf
Hilfe zur Pflege - Hilfe in Heimen wird nur auf Antrag gewährt. Hierfür ist ein bestimmter Vordruck erforderlich, dieser ist in der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß oder im Landratsamt Augsburg erhältlich. Zudem steht dieser auf der Internetseite des Bezirks Schwaben zum Herunterladen bereit.

Der Antrag auf Hilfe zur Pflege - Hilfe in Heimen ist bei der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß einzureichen. Diese ist beim Ausfüllen des Antrages behilflich und überprüft die im Antrag angegebenen persönlichen Daten. Die Sozialverwaltung der Stadt Neusäß leitet den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an den Bezirk Schwaben zur weiteren Bearbeitung und Bescheidung weiter.
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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Bescheid der Pflegeversicherung
  • Einkommensnachweis bezüglich
  • Vermögensnachweise bezüglich
    • Sparvermögen (Sparbuch, Tagesgeldkonto)
    • Rückkaufswert von Lebensversicherungen
    • Bausparverträge
    • Aktien beziehungsweise Wertpapiere
  • Mietvertrag, gegebenenfalls Schreiben bezüglich Mieterhöhung
    oder
    bei Eigentum:
    • Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst
    • Nachweis über die Heizkosten
    • Nachweis über die einzelnen Nebenkosten
    • Nachweis über sonstige Kosten
    • Nachweis über Verwaltungskosten an Dritte
  • Versicherungspolicen bezüglich
    • Hausratversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
    • Riester-Renten
    • Direktversicherungen
    • Unfallrente
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • gegebenenfalls Scheidungsurteil, Unterhaltstitel
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Kosten/Leistung
Für die Beantragung von Hilfe zur Pflege - Hilfe in Heimen werden keine Kosten erhoben.
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Sonstiges

Sozialvergüngstigungen

Durch den Bezug von Hilfe zur Pflege besteht die Möglichkeit, die Befreiung von der Rundfunkgebühr sowie den Sozialtarif bei der Deutschen Telekom zu beantragen. Ein vorsorglicher Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sollte zusammen mit dem Antrag auf Hilfe zur Pflege - Hilfe in Heimen gestellt werden.
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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Bezirks Schwaben zur Verfügung.
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Zugehörigkeit zu
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