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Dienstleistung

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, aus der Kaufpreissammlung abgeleitete und auf die jeweilige Lage abgeglichene Werte unbebauter Grundstücke mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Lageverhältnissen. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (insbesondere Erschließungszustand, besondere Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, Nutzungsart) bewirken in der Regel eine entsprechende Abweichung des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert. Bodenrichtwerte waren bisher für Bauland zu ermitteln. Viele Gutachterausschüsse verfügen darüber hinaus über Bodenrichtwerte für Bauerwartungsland, Rohbauland, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, Gemeinbedarfsflächen etc.

Bodenrichtwerte werden seit 2011 flächendeckend ermittelt und nicht mehr - wie in der Vergangenheit - nur für Bauland. Die Bodenrichtwerte dienen der Übersichtlichkeit bzw. Transparenz des Bodenmarktes und haben daher ein der Wirklichkeit entsprechendes Abbild der Wertverhältnisse auf dem Bodenmarkt wiederzugeben.
Die Bodenrichtwerte werden üblicherweise in Bodenrichtwertkarten dargestellt.

Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erteilt die
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Landratsamt Augsburg
Telefon:    0821/3102-2231 /-2233 / -2558 / -2585     
E-Mail:      gutachterausschuss(at)lra-a.bayern.de

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Rechtsgrundlage

§ 196 BauGB

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