Hausnummernzuteilung
Die Stadt Neusäß teilt allen bewohnbaren Gebäuden im Stadtgebiet eine Hausnummer zu. Sofern auf einem unbebauten Grundstück eine Bebauung durchgeführt wird, erfolgt die Hausnummernzuteilung von Amts wegen im Rahmen des Bauantrages.
Falls durch eine Grundstücksteilung die Zuteilung einer neuen Hausnummer notwendig wird, muss dies bei der Stadt Neusäß beantragt werden. Der Antrag ist jedoch an keine Form gebunden.
Die Zuteilung einer Hausnummer ergeht kostenfrei.