Navigation und Service

Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de
change language | english
change language | english
Ansicht Neusässer Rathaus
Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de

Dienstleistung

Genehmigung für Massenaufstiege von Luftballons

Bei einer öffentlichen Veranstaltung, bei der ein Luftballonstart durchgeführt werden soll (zum Beispiel bei Kinderfesten oder Hochzeiten), ist hierfür eine spezielle Erlaubnis, die sogenannte Flugverkehrskontrollfreigabe, von der DFS, Deutsche Flugsicherung GmbH erforderlich. Dies ist in Neusäß zwingend zu beachten, da es in der unmittelbaren Nähe zum Regionalflughafen Augsburg liegt.

Eine entsprechende Anfrage ist an den Tower des Regionalflughafens Augsburg zu richten unter tower(at)augsburg-airport.de.

^
Mitarbeiter
^
Voraussetzungen

Findet der Massenaufstieg unter folgenden Umständen statt, ist eine Freigabe zwingend erforderlich: 

  • beim Aufstieg von mehr als 500 Ballons
  • in der Umgebung der internationalen Verkehrsflughäfen
  • im Umkreis von 15 Kilometern um Regionalflughäfen sowie
  • Umkreis von 15 Kilometern um Militärflugplätze

Findet der Aufstieg von weniger als 500 Ballons, außerhalb der genannten Bereiche (mehr als 15 Kilometer vom Flughafen Augsburg entfernt) und unter folgenden Umständen statt, ist keine besondere Freigabe erforderlich:

  • die Ballons nicht gebündelt
  • keine gasbefüllten Ballons benutzt und
  • keine harten Gegenstände an den Ballons befestigt werden.
^
Frist/Dauer
Es sind keine bestimmten Fristen vorgegeben, allerdings ist eine erste Kontaktaufnahme vier Wochen im Voraus empfehlenswert.
^
Kosten/Leistung

Die Freigabe vom Flughafen Augsburg ist kostenlos.

^
Rechtsgrundlage
^
Zugehörigkeit zu
Direkt nach oben