Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde zur Vorlage beim Finanzamt
Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse wird die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.
Um die steuerlichen Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Anspruch nehmen zu können, wird eine spezielle Bescheinigung, die dem Finanzamt vorzulegen ist, benötigt.