Navigation und Service

Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de
change language | english
change language | english
Ansicht Neusässer Rathaus
Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de

Dienstleistung

Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust

Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (zum Beispiel aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).

Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, kann in manchen Fällen Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt zur Begleichung der Mietschulden in Anspruch genommen werden.

Wenn die Wohnung bereits verloren ist, also bei akuter Obdachlosigkeit, besteht die Möglichkeit einer Obdachloseneinweisung in eine Notunterkunft. Die Einweisung in eine Notunterkunft ist grundsätzlich befristet, hierfür wird eine Nutzungsentschädigung erhoben und die Betriebskosten dem Obdachlosen in Rechnung gestellt. Der Obdachlose muss sich selbständig um eine neue Wohnung bemühen.

^
Mitarbeiter
^
Zugehörigkeit zu
Direkt nach oben