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Dienstleistung

Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege ist eine Art der Sozialhilfe für Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (zum Beispiel Körperpflege, Ernährung, Ankleiden, Haushaltsführung) in erheblichem oder höherem Ausmaß auf Dauer (für mindestens sechs Monate) benötigen.

Die Hilfe zur Pflege ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung, das bedeutet, es können nur Kosten übernommen werden, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind.

Die Höhe der Hilfe zur Pflege richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Wenn der Antragsteller in der gesetzlichen Pflegeversicherung erfasst ist, richtet sich die Höhe der Hilfe zur Pflege danach, wie viel von den Pflegekosten von der Versicherung übernommen wird und danach, ob das eigene Einkommen oder das der unterhaltspflichtigen Verwandten zur Deckung der Kosten herangezogen werden kann.

Für Personen, die nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind, kann der gesamte Pflegebedarf durch Leistungen der Hilfe zur Pflege übernommen werden.

Hilfe zur Pflege umfasst:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Pflegebeihilfen
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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht, wenn der Antragsteller

  • pflegebedürftig ist
  • die Kosten nicht aus eigenen Mittel, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, aufbringen kann
  • seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat
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Verfahrensablauf
Hilfe zur Pflege wird nur auf Antrag gewährt. Hierfür ist ein bestimmter Vordruck erforderlich. Dieser ist in der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß oder im Landratsamt Augsburg erhältlich. Zudem steht der Antrag auf der Internetseite des Landratsamts Augsburg zum Herunterladen bereit.

Der Antrag auf Hilfe zur Pflege ist bei der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß einzureichen. Diese ist beim Ausfüllen des Antrages behilflich und überprüft die im Antrag angegebenen persönlichen Daten. Die Sozialverwaltung der Stadt Neusäß leitet den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Augsburg, Soziale Leistungen zur weiteren Bearbeitung und Bescheidung weiter.
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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Einkommensnachweis bezüglich
  • Vermögensnachweise bezüglich
    • Sparvermögen (Sparbuch, Tagesgeldkonto)
    • Rückkaufswert von Lebensversicherungen
    • Bausparverträge
    • Aktien beziehungsweise Wertpapiere
  • Mietvertrag, gegebenenfalls Schreiben bezüglich Mieterhöhung
    oder
    bei Eigentum:
    • Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst
    • Nachweis über die Heizkosten
    • Nachweis über die einzelnen Nebenkosten
    • Nachweis über sonstige Kosten
    • Nachweis über Verwaltungskosten an Dritte
  • Versicherungspolicen bezüglich
    • Hausratversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
    • Riester-Renten
    • Direktversicherungen
    • Unfallrente
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • gegebenenfalls Scheidungsurteil, Unterhaltstitel
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Kosten/Leistung
Für die Beantragung von Hilfe zur Pflege werden keine Kosten erhoben.
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Sonstiges

Sozialvergüngstigungen

Durch den Bezug von Hilfe zur Pflege besteht die Möglichkeit die Befreiung von der Rundfunkgebühr sowie den Sozialtarif bei der Deutschen Telekom zu beantragen. Ein vorsorglicher Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sollte zusammen mit dem Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden.
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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Landratsamts Ausgburg zur Verfügung.
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Zugehörigkeit zu
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