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Dienstleistung

Zulassung, Ummeldung und Abmeldung eines Fahrzeugs

Zulassung eines Fahrzeuges

Um ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen zu dürfen, muss dieses bei der Zulassungsstelle zugelassen werden. Bei der Zulassung werden ein amtliches Kennzeichen zugeteilt, die Zulassungsbescheinigung ausgefertigt sowie die Kennzeichenschilder abgestempelt.

Falls ein Fahrzeug erworben wurde, das bereits in Deutschland zugelassen war, muss dieses unverzüglich auf den neuen Halter umgeschrieben (zugelassen) werden.

Im Rahmen der Zulassung kann gegen Entgelt auch ein Wunschkennzeichen beantragt werden.

Ummeldung eines Fahrzeuges

Nach einem Umzug oder einer Betriebsverlegung in eine kreisfreie Stadt oder einen anderen Landkreis muss das Fahrzeug umgemeldet und ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Abmeldung eines Fahrzeuges (Außerbetriebsetzung)

Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, muss der Fahrzeughalter einen entsprechenden Antrag stellen und eine formlose Erklärung abgeben, wenn das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist. Falls das Fahrzeug verwertet werden soll, ist bei der Annahmestelle oder dem Verwertungsbetrieb (Demontagebetrieb) ein Verwertungsnachweis erhältlich.

Auch der Verkauf eines Fahrzeuges sollte der Zulassungsbehörde vom Verkäufer unverzüglich schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden.

Mit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wird das Kennzeichen entstempelt und es erlischt die Steuerpflicht und Versicherungspflicht. Das Fahrzeug darf nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und daher auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.

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Zuständige Stelle
0821 / 3102-2766
E-Mail senden / anzeigen
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