Krankengeld und Freistellung bei Krankheit des Kindes
Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf Krankengeld und Freistellung, wenn sie der Arbeit fernbleiben, weil sie ihr erkranktes und versichertes Kind versorgen müssen.
Anspruch auf Krankengeld besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind für längstens zehn Arbeitstage, für allein erziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Zuständig sind die gesetzlichen Krankenkassen.