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Dienstleistung

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag bietet Familien mit geringem Einkommen eine finanzielle Unterstützung. Wie viel Geld Ihnen tatsächlich zusteht, hängt unter anderem vom Einkommen und Vermögen Ihrer Person, Ihres Partners und Ihrer Kinder ab.
Der Kinderzuschlag kann nicht parallel zum Arbeitslosengeld II gewährt werden.

Der Kinderzuschlag wird für im Haushalt lebende, unverheiratete Kinder unter 25 Jahren gezahlt, wenn für diese Kinder Kindergeld bezogen wird.


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Zuständige Stelle
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Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Kinderzuschlag kann bestehen, wenn

  • das im Haushalt lebende Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für dieses Kindergeld bezogen wird
  • das Einkommen und Vermögen der Familie den Bedarf der Eltern deckt, aber für die Deckung des Bedarfes für das Kind Sozialgeld nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beantragt werden müsste
  • das Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) beträgt
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Verfahrensablauf

Kinderzuschlag wird nur auf Antrag gewährt. Hierfür ist ein bestimmter Vordruck erforderlich, der in der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß und in der Familienkasse Bayern Süd  erhältlich ist.

Zudem steht dieser auf der Internetseite der www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinderAgentur für Arbeit zum Herunterladen bereit. Auch weitere Informationen (u.a. Online Antragstellung, KiZ-Lotsen, Video Beratung)  erhalten Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit " Familie und Kinder".

Der Antrag auf Kinderzuschlag kann bei der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß eingereicht werden.  Diese ist auch beim Ausfüllen des Antrages behilflich und leitet den Antrag an die Familienkasse Bayern Süd  zur weiteren Bearbeitung und Bescheidung weiter.

Der Antrag kann auch direkt bei der Familienkasse Bayern Süd eingereicht werden.

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Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen, erfahren Sie bei der Familienkasse Bayern Süd.

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Kosten/Leistung

Für die Beantragung des Kinderzuschlags werden keine Kosten erhoben.

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Sonstiges

Bildung- und Teilhabepaket

Durch den Bezug von Kinderzuschlag besteht die Möglichkeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder zu beantragen.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Agentur für Arbeit zur Verfügung.

Postanschrift:
Familienkasse Bayern Süd
93013 Regensburg


Besucheradresse:
Familienkasse Bayern Süd
Otto-Lindenmeyer-Straße 28

86153 Augsburg

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Zugehörigkeit zu
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