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Dienstleistung

Beistandschaft des Jugendamts

Die Beistandschaft hilft, wenn
• der Vater des Kindes die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt,
• wie viel Unterhalt dem Kind zusteht, oder
• der andere Elternteil den Unterhalt für das  Kind nicht oder nicht
   regelmäßig bezahlt  
 
Die Beistandschaft umfasst die Vaterschaftsfeststellung und/oder die Festsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die elterliche Sorge wird von der Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Erkennt der mutmaßliche Vater die Vaterschaft nicht freiwillig an, leitet der Beistand ein Gerichtsverfahren zur Feststellung der Vaterschaft ein und vertritt das Kind in diesem.
Darüber hinaus berechnet der Beistand die Höhe des Unterhaltanspruches des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil und erwirkt zur Sicherstellung dieses Anspruches einen vollstreckbaren Unterhaltstitel.
Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil seine Verpflichtungen nicht erfüllen, können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
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Zuständige Stelle
0821 / 3102-2209
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