Navigation und Service

Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de
change language | english
change language | english
Ansicht Neusässer Rathaus
Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de

Dienstleistung

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.

Neben dem sogenannten Gewerbezentralregisterauszug der Belegart 1, der für private Zwecke ausgestellt wird, gibt es auch einen sogenannten Gewerbezentralregisterauszug der Belegart 9, der zur Vorlage bei einer Behörde dient.

^
Mitarbeiter
^
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Ausstellung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister muss persönlich bei der Meldebehörde der Stadt Neusäß gestellt werden. Bei der Antragstellung muss angegeben werden, ob der Auszug für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Im ersteren Fall erhält der Antragsteller den Auszug durch die Post zugesandt, in letzterem Fall wird es direkt an die Behörde gesendet. Die Auskunft selbst erfolgt über das Gewerbezentralregister.

Wenn der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde benötigt wird, muss die Anschrift der Behörde und möglichst auch ein Aktenzeichen angegeben werden.

Der Auszug kann auch online unter www.neusaess.de  beantragt und bezahlt werden oder direkt beim Bundesamt für Justiz mit Personalausweis oder eID-Karte mit eingeschalteter Online Ausweisfunktion.
^
Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn es sich beim Antragsteller um eine juristische Person handelt: Handelsregisterauszug
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist und Verwendungszweck
^
Frist/Dauer
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird durch das Bundeszentralregister in Bonn erstellt, daher beträgt die Bearbeitungszeit  circa zwei Wochen.
^
Kosten/Leistung
Für die Ausstellung des Auszuges aus dem Gewerbezentralregister wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € erhoben.
^
Zugehörigkeit zu
Direkt nach oben